Hauptmenü
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 1. Oktober 2009)
Wiederrufsrecht siehe Punkt 6.
Datenschutzerklärung siehe Punkt 9.
1. Unsere Adressdaten:
Burgwald-
In der Aue 2, 35091 Cölbe-
2. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Burgwald-
3. Preise und Versandkosten
Die von derBurgwald-
Versandkosten: 2,90 Euro
4. Vertragsschluss
Ihr Vertrag mit der Burgwald-
5. Zahlungs-
Mit vorbehaltloser Annahme dieser Sendung gelten die Lieferungs-
6. Widerrufsrecht
Sie sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, muss aber schriftlich (z.B. per Brief, Fax oder E-
Burgwald-
Inh. Robert Huber
In der Aue 2
35091 Cölbe-
Im Falle eines Widerrufs sind Sie zur umgehenden Rücksendung der Ware verpflichtet. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen zurückerstattet. Die Rücksendekosten werden von der Burgwald-
7. Transportschäden, Mängel, Falschlieferung
Sollte die gelieferte Ware Mängel aufweisen, so reklamieren Sie diese bitte gegenüber der Burgwald-
8. Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
9. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Bestellvorgangs einschließlich der Auslieferung und Abrechnung genutzt. Mit Absendung einer Bestellung erklärt sich der Kunde der o.g. Bestellbearbeitung, Auslieferung und Abrechnung einverstanden. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an ein Inkassounternehmen, das in gleichem Maße an die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gebunden ist, einverstanden.
10. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung ist -
11. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, tritt an deren Stelle diejenige rechtlich zulässige Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen bleibt unberührt. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.
Grafiken, Bestandteile dieser Website dürfen nicht ohne Genehmigung des Sitebetreiber verwendet werden.
Copyright © 2006 by Burgwald-
Zusätzliche Geschäftsbedingungen Anzeigenauftrag
I. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
II. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
III. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
IV. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
V. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-
VI. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
VII. Textteil-
VIII. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. – Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. – Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
IX. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. – Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
X. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine solche Beeinträchtigung stellt eine
eventuelle Farbabweichung beim Abdruck der Anzeige im Vergleich zum Anzeigenentwurf nicht dar. Lässt der Verlag eine ihm für den Abdruck einer Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlages für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. – Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
XI. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt
werden.
XII. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
XIII. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. – Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufende Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall
eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
XIV. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. – Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
XV. Belegversand siehe "Zusätzliche Geschäftsbedingungen", Ziffer d.
XVI. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
XVII. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage mehr als 10 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei
Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
XVIII. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. – Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-
XIX. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
XX. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne
Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text-
Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein
Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den
Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz hat der Auftraggeber außerdem bei eventuellen Farbabweichungen beim Abdruck einer Anzeige im Vergleich zum Anzeigenentwurf. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem
Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin-
d) Anzeigenbelege bzw. -
e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte.
f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise Sonderkonditionen zu vereinbaren
.
g) Die gewerbliche Verwertung und die Weitergabe von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
h) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der
Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Druckunterlagen direkt anliefern.
i) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen-
j) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
k) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an Gläubigerschutz dienende Institutionen weitergeleitet.